Kfz-Vollkaskoversicherung

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung (von spanisch casco „Schiffsrumpf“) ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs (Auto, Boot) auf. Bei den Auto­ver­si­che­rungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haft­pflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung. Die Bootskasko wird hier nicht weiter behandelt.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haft­pflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt in der Regel die Teilkaskoversicherung mit ein. Dabei handelt es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile. Die Selbstbeteiligung von Voll- und Teilkasko kann meist unabhängig voneinander gewählt werden, d. h., sie kann sich auch unterscheiden. Die Vollkaskoversicherung kann bei einigen Versicherern auch ohne Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Leistungen der Teilkasko fallen dann weg, weil sie nicht im Versicherungsumfang enthalten sind. Meist wird der Vollkaskoschutz mit enthaltener Teilkasko angeboten und als Paket verkauft.

Eine in der Vollkaskoversicherung enthaltene Teilkaskoversicherung kann positive Auswirkungen haben: Der anteilige Beitrag zur Teilkasko wird durch einen eventuell vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls reduziert. So kann ab der Kaskoreform 2003 z. B. bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt die Vollkaskoversicherung teilweise günstiger als eine reine Teilkasko sein. Dies nennt man Organikbruch. Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.

In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

  • Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
  • Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug (gilt auch für selbstverschuldete Unfälle)

Weitere Berechnungsmerkmale für die Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SF-Rabatt auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.

Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher. Ständige Pflichten:

  • Verwendungszweck des Kraftfahrzeuges muss gesetzeskonform sein
  • unberechtigter Gebrauch des Kraftfahrzeuges muss verhindert werden
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zu Zahlungsweigerung seitens der Versicherung

Pflichten im Schadensfall:

  • Schadenanzeige an die Versicherung (innerhalb einer Woche)
  • Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs
  • Pflicht zur Schadensminderung (Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe das Eindringen von Regenwasser zu verhindern.)

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